ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§1 Allgemein
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge sowie aller Angebote, Lieferungen, Bestellungen und Leistungen mit TYPO3Agentur.at bzw. der Rechtspersonen Thomas Stermole in den Betriebsstandort Prettachstrasse 37, 8700 Leoben, im folgenden Agentur genannt.
Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von der Agentur zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. nic.at). AGB des Kunden, die von den vorliegenden AGB der Agentur abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Agentur in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Gleiches gilt wenn der Kunde für seine Website oder seinem Server eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat.
Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vierzehn (14) Tage nach Veröffentlichung auf www.TYPO3Agentur.at wirksam, sofern der Auftraggeber der jeweiligen Änderung nicht spätestens vierzehn (14) Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
§2 Urheberrechte
Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes und/oder Auftrags entworfenen und erstellten Grafiken, Logos, Texte, Musikdateien und Konzeptionen bleiben bei der Agentur.
Von der Agentur entworfene und erstellte Grafiken, Texte und Konzeptionen dürfen weder verändert noch weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinne und Zusammenhang verwendet werden. Die Rechte an allen Skripten, wie JavaScript, ASP-/Perl-/PHP-Skript, CGI-Anwendungen oder Java-Programmen verbleiben bei der Agentur, soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder im Eigentum Dritter stehen.
Für die Eintragung von Domainnamen (Registrierung) übernimmt der Kunde die vollständige Haftung - insbesondere bei Markenstreitigkeiten und den Fall, dass Dritte Rechte am eingetragenen Namen geltend machen, behält sich Agentur das Recht auf Sperre vor.
§3 Aufträge und Bestellungen
können mündlich, telefonisch, via Postweg und E-Mail erteilt werden. Aufträge und Bestellungen, die wir erteilen, werden wirksam mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Aufträge und Bestellungen, die an uns gerichtet sind, werden wirksam durch unsere Annahme der vom Auftraggeber schriftlichen Auftragsbestätigung.
Kunden, die Dienstleistungen von der Agentur bestellen, bestätigen hiermit, dass sie zeichnungsberechtigte Rechtspersonen sind, mindestens 18 Jahre alt sind und voll geschäftsfähig sind.
§4 Unsere Angebote
sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Sollte der Autraggeber den Designvorschlag nicht annehmen, bleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen (Konzept, Designvorschlag) bei der Agentur und bereits geleistete Anzahlungen werden nicht rückerstattet.
§5 Kündigungsfristen
§5.1 Ordentliche Kündigung
Ein unbefristeter Vertrag ist mit monatlicher Kündigungsfrist von beiden Seiten kündbar. Ein befristeter Vertrag ist frühestens mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Wenn die Vertragsperiode nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde, gilt als Vertragsperiode der mit dem Kunden vereinbarte Zahlungsturnus bzw. der Zeitraum für im Voraus bezahlte Leistungen. Verträge verlängern sich stillschweigend um die vereinbarte Periode, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.
§5.2 Außerordentliche Kündigung
§5.2.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder
§5.2.2 der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der Vergütung für zwei Monate entspricht und der Kunde diese Verspätung verschuldet hat, oder
§5.2.3 der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen zwischen dem Kunden und der Agentur sowie diejenigen zu Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von "Agentur " zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, oder
§5.2.4 der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte bereitzuhalten, auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden.
§5.3 Außerordentliche Kündigung nach erfolgter Abmahnung.
§5.4 Alle Kündigungen müssen fristgerecht schriftlich (Email oder Postweg) bei uns eingehen.
§5.5 Wir erstatten keine, vom Kunden im Voraus entrichtete Geldbeträge zurück.
§6 Leistungen
Die Leistungen für Produkte ergeben sich aus der einzelnen Leistungsbeschreibung. Der genaue Leistungsumfang und die damit verbundenen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem Vertrag zwischen beiden Parteien. Angebote und Verträge für ein Produkt sind nicht auf andere übertragbar, da Sie individuell auf den Auftraggeber und seinen Wünschen zugeschnitten sind. Näheres regelt §6 in den nachfolgenden Abschnitten:
1. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist nicht die Verschaffung desZugangs zum Internet für den Auftraggeber.
2. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist nicht die Funktionstüchtigkeit der Computer sowie auch nicht die Lauffähigkeit der Webanwendungen auf den Computersystemen des Auftraggebers.
3. Die Agentur lehnt jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht wurden. Die Agentur ist daher bei allen Webprodukten nur im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung aller Inhalte der von ihr erstellten Internetseiten inkl. Verlinkungen (Hyperlinks) des Auftraggebers vorzunehmen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von jeglicher Haftung bezüglich des Inhaltes der gestalteten Webseite frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit seiner Webseite nicht gegen die Gesetze der Republik Österreich, der Europäischen Union, der USA oder gegen andere internationale Abkommen zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornographischen und erotischen Inhalte (z.B.: Nacktbilder) sowie keine Inhalte, die gegen die Würde des Menschen, insbesondere fremdenfeindliche oder rassistische Inhalte, anzubieten. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, insbesondere die Impressumspflicht, das Urheberrecht und bei E-Commerce Angeboten das ECommerce
Gesetz (ECG) sowie Fernabsatzgesetz einzuhalten.
4. Der Auftraggeber darf seine Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit dieser durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 7.000,00.
5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Internet-Engagement und die eingestellten Inhalt als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und Anschrift zu kennzeichnen sind.
§7 Systemvertrag (Content-Management System bzw. Redaktionssystem)
1. Beim Systemvertrag wird zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ein Mietvertrag über die Nutzung eines Content-Management Systems bzw. elektronischen Redaktionssystems geschlossen.
2. Im Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist insbesondere das Tarifpaket, die Mindestlaufzeit des Vertrages, die Anzahl der redaktionell zu betreuenden Webseiten/Projekte, das monatliche Transfervolumen sowie die Speicherkapazität auf dem Server (Webspeicher) geregelt.
3. Der Systemvertrag ist grundsätzlich ein Mietvertrag, sofern keine andere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber getroffen wird.
4. Beim Abschluss eines Systemvertrags erlangt der Auftraggeber kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am Programm und seinem Quellcode selbst. Der Auftraggeber darf das System im vereinbarten Mietzeitraum bzw. auch für einen eventuell vereinbarten Verlängerungszeitraum gegen Entgelt über seine im Mietvertrag festgehaltene Domain nutzen. Das vereinbarte Nutzungsrecht für den Zeitraum ist ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
5. Mit Ausnahme der vom SEO erstellten und aktualisierten Linkverzeichnisse (Linkverzeichnisse im CMS Netzwerk und den aktuellen Google-Richtlinien) ist der Auftraggeber für alle Inhalte in seinem gemieteten System selbst verantwortlich. Diesbezüglich weisen wir insbesondere auf §6 - Absatz 4 und Absatz 5 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
6. Die Agentur ist nicht für die technischen Voraussetzung, für den Zugang zum Internet und zur Benutzung des Content-Management Systems (CMS) sowie die lokale Einrichtung der E-Mailprogramme und Konten verantwortlich. Dies ist nicht Bestandteil des Vertrages.
7. Für die aus der Nutzung des Systems resultierenden Ergebnisse, Kenntnisse der Nutzer, Bedienungsfähigkeiten und deren Erfolg ist die Agentur nicht verantwortlich und nicht haftbar. Laufend zu optimierende Bestandteile des Systems (insbesondere das Suchmaschinenmanagement) stellen aktuell bestmögliche Voraussetzungen zur Performance im Web dar, garantieren diese - mit Ausnahme der Verfügbarkeit / siehe §7 - Abschnitt (9) - jedoch nicht.
8. Der Auftraggeber kann verschiedene standardisierte Tarifpakete des Content-Management Systems zu unterschiedlichen Preisen mieten. Das Tarifpaket wird im Vertrag vereinbart.
9. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von der Agentur entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von Agentur ausgeschlossen.
10. Das Datentransfervolumen für die Nutzung des Systems ist auf das im Vertrag vereinbarte monatliche Datentransfervolumen beschränkt. Wenn das auf den Auftraggeber entfallende Datentransfervolumen die für den jeweiligen Monat mit dem Auftraggeber vereinbarte Höchstmenge erreicht bzw. übersteigt, stellt die Agentur dem Auftraggeber hierfür den Preis laut aktueller Preisliste in Rechnung, sofern kein anderer Preis schriftlich vereinbart worden ist. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, den Zugang zum Content-Management System und die Webseite selbst ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Aufgrund von Änderungen der allgemeinen Marktlage bzw. der Preispolitik von Drittanbietern können sich die Entgelte für das Datentransfervolumen in einem laufen Vertrag mit einem Auftraggeber ändern. Die Preisänderungen können vom Auftraggeber jederzeit über die Internetadresse »http://www.TYPO3Agentur.at« eingesehen werden.
11. Der Auftraggeber verpflichtet sich die in das Content-Management System eingespeicherten Daten im Original selbst lokal abzuspeichern bzw. zu sichern. Darüber hinaus erklärt dieser sich damit einverstanden, dass die Agentur einmal wöchentlich ein Backup (Sicherheitskopie) aller seiner im System eingespeicherten Daten macht, um diese bei unvorhersehbarem Datenverlust wiederherstellen zu können. Für Auftraggeber von individuellen Paketverträgen müssen Sondervereinbarungen im Vertrag bezüglich einer regelmäßigen Sicherung getroffen werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Daten des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber im System eingespeicherten Firmendaten sind Eigentum des Auftraggebers.
12. Die Weitervermietung, der Verkauf, die Manipulation, der Versuch des Kopierens sowie das explizite Kopieren der Webapplikation und des Systemvertrags sind ausdrücklich verboten.
13. Der Auftraggeber erhält auch bei individuellen Zusatzprogrammierungen nur für ihn, sein Projekt bzw. seine Domain, die über sein angemietetes Tarifpaket an das System angebunden wird, kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am eigentlichen Kernprogramm und dessen Quellcode selbst. Bei angemieteten Zusatzmodulen erhält der Auftraggeber ebenso kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am von der Agentur entwickelten Zusatzmodul.
14. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Funktionalitäten seines Tarifpakets durch Weiterentwicklung der Agentur erweitert, modifiziert und ihm bereitgestellt werden können.
15. Die Mindestvertragszeit für die Nutzung eines Content-Management Systems beträgt bei allen Verträgen zwölf (12) Monate. Darüber hinaus kann vertraglich auch eine längere Mindestlaufzeit vereinbart werden. Sollte der Mietvertrag durch den Auftraggeber nicht gekündigt werden, so verlängert sich der Mietvertrag immer automatisch um sechs (6) Monate. Die Kündigung durch den Auftraggeber hat ein Monat vor Ende des letzten Kalendermonats zu erfolgen. Der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Agentur behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Rechnungsbeträge sind vor der jeweiligen Vertragslaufzeit per Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung zu entrichten.
16. In jedem Fall ist die Haftung der Agentur beschränkt auf einen Betrag von Euro 100,- pro Schadensfall.
17. Die Agentur hat das Recht alle Nutzer des Systems über Änderungen des Systems und andere relevanten Informationen zu benachrichtigen.
§8 Lieferbedingungen und höhere Gewalt
Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen sind - mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Vereinbarung - unverbindlich. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt verstehen sich Streiks, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Energiemangel, Feuer, Störung der Kommunikationsnetze, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende Umstände.
Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Agentur ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§9 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinns werden ausgeschlossen.
§9.1 Aufgrund verschiedener Faktoren, die nicht im Einflussnahmebereich der Agentur liegen (Leitungsausfälle) kann keine Garantie für eine 100%ige Erreichbarkeit des Servers übernommen werden.
§9.2. Für entstandene Schäden an den auf dem Server überspielten Daten übernimmt die Agentur keine Haftung.
§9.3 Die Agentur übernimmt für das störungsfreie Funktionieren der angebotenen Dienstleistungen bzw. des Produkts keine Gewährleistung oder Garantie. Die Qualität der Daten, das ununterbrochene sowie das Funktionieren der Dienstleistung zu einem gewissen Zeitpunkt wird von der Agentur nicht garantiert oder gewährleistet.
§10 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Agentur wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von gelieferter oder installierter Hard- und Software der Agentur verursacht werden, ist der Höhe nach auf Euro 100,- beschränkt.
Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste mit der Agentur vereinbart wurden, ist der Auftraggeber für die Sicherung der durch uns übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt die Agentur von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
§11 Änderungsvorbehalt
Änderungen an einem abgeschlossenen Projekt, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
§12 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen.
§13 Datenschutz und Datensicherheit
Wir sind zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen verpflichtet, von denen wir Kenntnis erlangen. Kundendaten werden nur dann weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen diese Weitergabe erlauben, der Kunde aufgrund der bestehenden Vertragsverhältnisse eingewilligt hat oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Auf die geltenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist Bedacht zu nehmen.
§14 Vertragsrücktritt
Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Auftraggebers 50%, bei Leistungen aus Drittanbietern (z.B. nic.at) 100% des Auftragswertes pauschaliert als Stornogebühr in Rechnung zu stellen.
§15 Zahlungsbedingungen, Preise und Kosten
Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaigen Sonderauslagen. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier- und ähnliche Kosten.
§15.1 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung sowie auf Rechnung. Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht in schriftlicher Form anders vereinbart, ohne Abzug zzgl. der z. Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum der Agentur.
§15.2 Fälligkeit
Zahlungen sind (wenn nicht anders angegeben) innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig. Ein Einspruch gegen die in der Rechnung angeführten Leistungen und Preise wird ausschließlich innerhalb dieser Zahlungsfrist akzeptiert.
§15.3 Verzug und Zahlungsunfähigkeit
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6,74 % p.a. berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkasso- und Anwaltskosten zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt alle betroffenen Konten des Kunden unverzüglich vom Internet zu trennen.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der Agentur nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Agentur einschließlich fälliger Wechselverpflichtungen zur Folge. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.
§15.4 Skonto
Skonto wird nur über ausdrückliche Vereinbarung gewährt.
§16 Gewährleistung
Ist die Agentur zur Gewährleistung verpflichtet, steht es ihr frei, Verbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Mängel sind bei der Übergabe schriftlich festzuhalten.
§17 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder bereits erbrachte Leistungen im Rahmen seines normalen Geschäftsganges weiter zu veräußern, wobei sich der Eigentumsvorbehalt auf den Erlös erstreckt.
Sonstige Verfügungen über den Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig.
§18 Konsumentenschutzgesetz
Finden die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes auf ein konkretes Geschäft Anwendung, so gelten diese AGB unter den Beschränkungen durch das Konsumentenschutzgesetz.
§19 Kunden- sowie Lieferantenschutz
Beiderseitig wird vereinbart, dass trotz Kenntniserlangung etwaiger Lieferanten oder Kunden der jeweils anderen Seite auf Grund des Vertragsumfangs ein direkter Vertragsabschluß unter Umgehung des Vertragspartners lediglich beim Vorliegen einer Insolvenz des direkten Vertragspartners zulässig ist.
§20 Massenmailings
Der Kunde verpflichtet sich weiter, keine Massenmailings bzw. Werberundschreiben (Spam-Mails) über die EMail Adressen und POP3-Accounts seiner Systeme zu versenden bzw. zu initiieren, ohne von den E-Mail-Empfängern eine vorherige Einverständniserklärung dazu erhalten zu haben. Die Agentur behält sich das Recht vor, bei Missbrauch das Kundenangebot vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Wir übernehmen keine Kosten für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch das System, sowie unsachgemäße Bedienung des Systems verursacht wurden.
§21 Verwendungsausschluss
Nachfolgende Verwendungen sind ausdrücklich ausgeschlossen und führen zu einer Sperre des jeweiligen Zugangs, wobei wir uns die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen vorbehalten:
- Raubkopien aller Art sowie Links auf solche Inhalte
- Downloads von Raubkopien etc. über diesen Server
- Pornographische Inhalte
- IRC-Bots
- Illegale MP3-Files, Seriennummern, Patches etc.
- Jegliche Form des Versandes von Massenmailings bzw. des unaufgeforderten Versandes von E-Mails zu Werbezwecken
- Jeder Versuch, diesem System Schaden zuzufügen bzw. den Zugang missbräuchlich zu nutzen
- Illegale, gewaltverherrlichende oder verhetzende Angebote
Des weiteren behalten wir uns das Recht vor, Server mit IRC, insbesondere Rechner mit IRC-Shell und IRCDiensten, jederzeit aus dem Betrieb zu nehmen bzw. herunterzufahren, falls dadurch direkt oder indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten die direkt oder indirekt durch IRC z.B. durch evtl. DoS-Angriffe entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen.
§22 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leoben in Österreich.
Auftraggeber aus Luxemburg und der Schweiz verzichten ausdrücklich auf die von ihren Staaten in diesem Zusammenhang abgegebenen Vorbehalte und anerkennen den Gerichtsstand Leoben und die Zuständigkeitsvereinbarung ohne Vorbehalt. Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen.
